KRITIS

KRITIS / § 8A BSIG Beratung bietet Ihnen eine umfassende Beratung zur Einhaltung der BSI Verordnung und Anforderungen für kritische Infrastrukturen

Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen, die IT-Sicherheit gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz und der KRITIS-Regulierung zu gewährleisten. Unsere Beratung umfasst alle Sektoren und Branchen, die unter KRITIS fallen und wir unterstützen Sie dabei, sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden.

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre IT-Sicherheit zu verbessern und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes entspricht.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung, Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen sowie die Überprüfung der IT-Sicherheitsrichtlinien. Wir können Ihnen auch bei der Erstellung von Richtlinien und Prozessen zur Einhaltung der KRITIS-Anforderungen helfen.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim Aufbau eines effektiven Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), das alle Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes erfüllt.

Unsere Experten wissen, wer zu KRITIS gehört, wie man KRITIS bestimmt, welche Auswirkungen die KRITIS Verordnung hat & wie man die Anforderungen umsetzt

Unsere Experten wissen, wer zu KRITIS gehört, wie man KRITIS bestimmt, welche Auswirkungen die KRITIS Verordnung hat & wie man die Anforderungen umsetzt
Unsere Experten wissen, wer zu KRITIS gehört, wie man KRITIS bestimmt, welche Auswirkungen die KRITIS Verordnung hat & wie man die Anforderungen umsetzt

ie KRITIS-Verordnung verpflichtet Organisationen, die eine kritische Infrastruktur betreiben, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen

KRITIS Beratung und § 8A BSIG bieten Unternehmen, die sich im Bereich der kritischen Infrastrukturen befinden, einen wertvollen Service für die Sicherstellung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.

Unsere Experten wissen, wer zu KRITIS gehört, wie man KRITIS bestimmt und welche Auswirkungen die KRITIS Verordnung hat.

Wir können Ihnen helfen, Ihr Unternehmen auf den neuesten Stand zu bringen und Ihnen dabei helfen, sich an die gesetzlichen Anforderungen zu halten, damit Sie beruhigt in die Zukunft schauen können. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, Ihr Unternehmen zu stärken und zu schützen.

KRITIS ist die Abkürzung für „Kritische Infrastrukturen“ und bezieht sich auf Unternehmen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung schwerwiegende Folgen für die öffentliche Sicherheit, den Umweltschutz oder die wirtschaftliche Stabilität in Deutschland haben kann.

Die KRITIS-Verordnung verpflichtet Organisationen, die eine kritische Infrastruktur betreiben, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Dazu gehören unter anderem das Implementieren von IT-Sicherheitsmaßnahmen (Information Security Management System), das Erstellen eines Notfallplans sowie das Einrichten einer Cyber-Notfallorganisation.

Zudem müssen regelmäßige Risikobewertungen und Audits durchgeführt werden. Auch müssen alle Mitarbeiter über entsprechende Schulungsprogramme informiert werden.

Darüber hinaus muss ein Unternehmen auch die Datensicherheit seiner Systeme und Anwendungen sicherstellen. Dazu gehören unter anderem das Einrichten eines Firewall-Systems, das Erstellen von Sicherheitsrichtlinien für die Nutzung und Verarbeitung von Daten sowie das Aufsetzen von Zugriffsbeschränkungen.

Außerdem müssen regelmäßige Tests der IT-Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Systeme und Anwendungen stets geschützt sind. Darüber hinaus können IT-Sicherheitsfachleute auch die Kontrolle über das Netzwerk und die Verhinderung von Eindringlingen übernehmen.

Wir sollten reden...

… und zwar, wenn Sie Fragen zu unserem Einsatz als Trainer und Berater für KRITIS Beratung und § 8A BSIG bieten Unternehmen, die sich im Bereich der kritischen Infrastrukturen befinden, einen wertvollen Service haben.

Oder wenn Sie unschlüssig sind. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.